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   VK Brandenburg, 28.01.2019 - VK 22/18   

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https://dejure.org/2019,7799
VK Brandenburg, 28.01.2019 - VK 22/18 (https://dejure.org/2019,7799)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2019 - VK 22/18 (https://dejure.org/2019,7799)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2019 - VK 22/18 (https://dejure.org/2019,7799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Per E-Mail verschickter Nachprüfungsantrag ist unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Per E-Mail verschickter Nachprüfungsantrag ist unzulässig! (VPR 2019, 162)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Per E-Mail verschickter Nachprüfungsantrag ist unzulässig! (IBR 2019, 389)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 622
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 27.06.2016 - 1 Verg 2/16

    Zulässigkeit der Beteiligung von Bietergemeinschaften an einer öffentlichen

    Auszug aus VK Brandenburg, 28.01.2019 - VK 22/18
    Zur Beurteilung der Reihenfolge, dass vor Einlegung des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zustellung des Nachprüfungsantrages durch die Vergabekammer an den Auftraggeber, sondern auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei der Vergabekammer an (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Juni 2016 - 1 Verg 2/16, Pkt. B. I.2.a.).

    Der per E-Mail übermittelte Antrag erfüllt dieses Formerfordernis nicht - unabhängig davon, dass der Nachprüfungsantrag vom Vortag aus formalen Gründen zuvor hätte zurückgenommen werden müssen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Juni 2016 - 1 Verg 2/16, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung einer Ausschreibung von Leistungen der

    Auszug aus VK Brandenburg, 28.01.2019 - VK 22/18
    Die Auftraggeberin hatte bereits in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer VI.4.3) ordnungsgemäß auf die 15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB (vgl. zu diesem Erfordernis: OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - Verg W 10/11) hingewiesen.
  • OLG Brandenburg, 10.01.2012 - Verg W 18/11

    Vergabenachprüfung: Verspätete Rüge der Unmöglichkeit der Abgabe eines

    Auszug aus VK Brandenburg, 28.01.2019 - VK 22/18
    Auch wenn eine Wartefrist zwischen der Rüge gegenüber dem Auftraggeber und der Einlegung des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer nicht besteht (vgl. Ziekow/Völlink, online-Kommentar Vergaberecht, GWB, § 160, Rn. 5), ist auf den Zweck der Rüge, den Auftraggeber überhaupt in die Lage zu versetzen, aufgrund der Beanstandungen eine Fehlerkorrektur vorzunehmen und so ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu vermeiden, abzustellen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2012 - Verg W 18/11, Rn. 14, 15 m.w.N.).
  • VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 4/05

    Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

    Auszug aus VK Brandenburg, 28.01.2019 - VK 22/18
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2005 - VK 4/05).
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.12.2017 - 2 VK LSA 18/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rügeobliegenheit bei Kenntnis von einem

    Auszug aus VK Brandenburg, 28.01.2019 - VK 22/18
    Alle genannten Uhrzeiten liegen eindeutig nach dem Antragseingang von 12.52 Uhr (vgl. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 2 VK LSA 18/17, Pkt. II 3.).
  • VK Berlin, 15.05.2020 - VK-B1-15/19

    Knapp gehaltene Vorabinformation lässt Rügeobliegenheit nicht entfallen!

    Sinn und Zweck einer Rüge ist die frühzeitige Möglichkeit des Auftraggebers zur Überprüfung und ggf. Korrektur seiner Entscheidung und die Vermeidung unnötiger Nachprüfungsverfahren mit daraus resultierenden Verzögerungen der Beschaffungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.01.2019 - 54 Verg 3/18; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.06.2016 - 1 Verg 2/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - VII-Verg 26/06; VK Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2019 - VK 22/18; VK München, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3- 3/3194/1/51/09/15).
  • VK Berlin, 09.06.2021 - B 1-12/20
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift muss der Auftraggeber nämlich in die Lage versetzt werden, etwaige Vergaberechtsfehler im frühestmöglichen Zeitpunkt korrigieren zu können (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2012 - Verg W 18/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2019 - VK 22/18).
  • VK Berlin, 09.06.2021 - VK-B1-12/20

    Leistungsbeschreibung muss vernünftige Kalkulation ermöglichen!

    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift muss der Auftraggeber nämlich in die Lage versetzt werden, etwaige Vergaberechtsfehler im frühestmöglichen Zeitpunkt korrigieren zu können (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2012 - Verg W 18/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2019 - VK 22/18).
  • VK Berlin, 20.09.2019 - B 1-15/19
    Denn Sinn und Zweck der Rüge und damit der Vorschriften in § 160 Abs. 3 GWB ist es, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, aufgrund der geltend gemachten Verstöße etwaige Fehler zu korrigieren und so ggf. unnötige Nachprüfungsverfahren mit daraus resultierenden Verzögerungen zu vermeiden (allgemeine Auffassung, vgl. etwa VK Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2019 - VK 22/18; VK München, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3-3/3194/1/51/09/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - VII-Verg 26/06).
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